Kesselchemie
Kesselspeisewasser muss laut Verordnung: „Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Aufstellung und den Betrieb von Dampfkesseln – ABV“ konditioniert werden.
Der pH Wert im Kessel muss >9pH betragen. Der Sauerstoffgehalt muss kleiner 0,02mg/l sein und die Eisenwerte müssen <0,05mg/l betragen. Um dem Rechnung zu tragen und auch die anderen Grenzwerte der Verordnung einzuhalten, ist eine Wasseraufbereitung in Verbindung mit einer chemischen Aufbereitung des Kesselwassers notwendig.
Ein Dampfkessel kann ohne entsprechende Wasseraufbereitungs-chemikalien nicht gesetzeskonform betrieben werden. Durch einen Betrieb ohne Wasserzusatzmittel können schwere Schäden am Dampfkessel, bzw. am Kondensatsystem entstehen, welche teuere Reparaturen nach sich ziehen.
Aquanorm Kesselchemie ermöglicht einen sicheren Betrieb des Dampfkessels und schütz ihre wertvollen Anlagenteile. Mit Aquanorm Kesselwasserchemie können Sie nicht nur einen gesetzeskonformen Zustand herstellen, sondern sparen auch bares Geld für teuere Reparaturen.






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